

Kurzerläuterung:
Der in dieser Europäischen Norm definierte Grenzwert für die maximale Temperaturerhöhung von 150 K an jedem Messpunkt für die Güteklasse LFS 30 P und LFS 60 P für leichte Brandschutzschränke bei einer Anfangstemperatur von (21 +/- 1) °C bezieht sich auf die relativ kurzen Belastungen durch hohe Temperaturen während einer Beflammprüfung. Sie wird bei sachgemäßer und betriebsgewöhnlicher Lagerung von Papierdokumenten in leichten Brandschutzschränken in der Regel nicht erreicht.
Begriffserläuterung:
Leichter Brandschutzschrank:
Schrank, der Papierdokumente, jedoch nicht solche Papierarten, bei denen unter 172°C Daten verloren gehen, und Wertgegenstände gegen Hitzeeinwirkung bis 172°C schützen soll.
Prüfberechtigt:
In Deutschland werden nur leichte Brandschutzschränke akzeptiert, die durch das MPA Dresden geprüft wurden. Anders lautende Institute garantieren nicht die Einhaltung der hohen Prüfungsstandards und werden deshalb in der Regel nicht anerkannt. Bitte achten Sie bitte stets darauf, dass Ihr Objekt durch folgendes Institut geprüft wurde.
MPA Dresden GmbH Fuchsmühlenweg 6 F D-09599 Freiberg Tel. +49 37 31-2 03 93-0 Fax +49 37 31-2 03 93 110 Email: info@mpa-dresden.de Internet: www.mpa-dresden.de
Kennzeichnung:
Leichte Brandschutzschränke nach EN 15659 müssen eine lesbare und unablösbare Kennzeichnung mit folgenden Angaben erhalten:
Die folgenden Angaben dürfen ferner ausgewiesen werden: