Die richtige Verwahrung des Zweitschlüssels zu Ihrem Waffenschrank
Das Sächsische OVG untermauert mit seinem Beschluss vom 18.12.2023 die Entscheidung des OVG NRW 30.08.2023 zur Frage nach der korrekten Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln. Es konkretisiert nun auch die Frage nach dem korrekten Umgang mit dem Zweitschlüssel zu Ihrem Waffentresor. Das betrifft demnach Jäger, Jägerinnen, Sportschützen, Sportschützinnen, Polizisten, Polizistinnen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen verpflichtet ist.
Es gilt die Regel:
Auch der Zweit- oder Revisionsschlüssel muss genauso gesichert sein, wie die Waffe selbst.
Wir sorgen für Ihre Sicherheit
Das WOSTA Tresore Team ist seit vielen Jahren Ihr kompetenter und verlässlicher Partner wenn es sich um die rechtssichere Verwahrung Ihrer Waffen handelt. Fundiertes technisches und juristisches Fachwissen sind unsere besonderen Stärken. Wir bieten Ihnen sachgerechte Lösungen an, die den Anforderungen des neuen Waffenrechts und der jüngsten Urteile des OVG NRW und des SächsOVG gerecht werden. Unser Team berät sie umfassend, kompetent und zielgerichtet. Dazu gehört auch die rechtskonforme Aufbewahrung des Zweitschlüssels zu Ihrem Waffenschrank.
Wesentliche Informationen für die Schlüsselaufbewahrung
Seit der Novellierung des Waffenrechts am 06.07.2017 und wenn Sie keinen Bestandsschutz genießen gilt für die sichere und rechtskonforme Aufbewahrung von Waffen ein Wertschutzschrank in der Klasse N/0 oder 1 nach Prüfnorm EN 1143-1. Und diese Regelung gilt nun auch seit dem 30.08.2023 für den Doppelbartschlüssel zu Ihrem Waffenschrank. Mit dem Beschluss vom SächsOVG vom 18.12.2023 muss der Waffenbesitzer nun zur Kenntnis nehmen, dass sich die strengen Auflagen aus dem Urteil des OVG NRW auch auf die Zweitschlüssel beziehen. Auch diese Zweitschlüssel müssen (!!) im einem entsprechend Nun auch in Sachsen! Beschluss des SächsOVG vom 18.12.2023 Aufbewahrung des Zweitschlüssel zu Ihrem Waenschrank geprüften und zertifizierten Wertbehältnis aufbewahrt werden. Der Zugang zu diesem Wertschutzschrank muss ebenfalls schlüssellos sein!! In diesem Zusammenhang muss durch den Waffenbesitzer unbedingt darauf geachtet werden, dass die gewählten, schlüssellosen Zugänge nicht über eine sogenannte mechanische Notöffnungsmöglichkeit verfügen. Die mechanische Notöffnungsmöglichkeit wird in der Regel mittels eines Doppelbartsicherheitsschlosses mit einem Doppelbartschlüssel als Revisionsschlüssel technisch umgesetzt. Den Revisionsschlüssel muss man, nach Lesart des Beschlusses des SächsOVG, als Zweitschlüssel zum Waffenschrank bewerten, für den dann ebenfalls die neuen Verwahrvorschriften gelten.
WOSTA Tresore e. K. aus Syke stellt folgende Lösungen vor:
- Achten Sie beim Kauf eines neuen Waffenschrankes darauf, dass Sie einen schlüssellosen Zugang zu Ihrem Waffenschrank wählen. Es bietet sich ein Elektronikschloss oder aber auch ein mechanisches Zahlenkombinationsschloss an. Es darf auch eine biometrische Lösung sein. Lassen Sie sich von uns ausführlich beraten.
- Es besteht die Möglichkeit ihren vorhandenen Waffenschrank von einem Doppelbartsicherheitsschloss auf einen Elektronikschloss umzurüsten. Die Kosten hierfür belaufen sich ab 570,00 € für Schloss, Techniker und inkl. der MwSt. (bezieht sich auf Elektronik STELLAR Basic. Andere Varianten sind jedoch möglich)
- Kostengünstiger ist bei WOSTA Tresore der Erwerb des wandhängenden Kurzwaffenschrankes Modell SFG 1.3 oder SFG 1.4, ein Modell der Klasse 1 mit Elektronikschloss (Kurzwaffentresor) Kosten: 489,00 € inkl. Kurzwaffentresor, Elektronik, Lieferung und MwSt.